0 % Mehrwertsteuer auf Photovoltaik
Der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG — transparent erklärt, was er bedeutet und wie wir ihn bei stromsparen24.de umsetzen.
Was ist der Nullsteuersatz?
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 hat der Bundestag den sogenannten Nullsteuersatz auf Photovoltaikanlagen eingeführt. Geregelt in § 12 Abs. 3 UStG, gilt seit dem 1. Januar 2023 ein Umsatzsteuersatz von 0 % auf die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Einfuhr sowie die Installation bestimmter Photovoltaikanlagen und ihrer wesentlichen Komponenten.
Konkret bedeutet das für Endkunden: Sie zahlen keine Mehrwertsteuer mehr auf qualifizierte PV-Komponenten. Der Bruttopreis entspricht dem Nettopreis — eine direkte Ersparnis von 19 %.
Für wen gilt der Nullsteuersatz?
Der Nullsteuersatz greift, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die PV-Anlage wird auf oder in der Nähe von Wohngebäuden, Privatwohnungen oder öffentlichen bzw. dem Gemeinwohl dienenden Gebäuden installiert.
- Die installierte Bruttoleistung der Anlage beträgt nicht mehr als 30 kWp je Wohn- bzw. Gewerbeeinheit (Vereinfachungsregelung).
- Bei Anlagen mit mehr als 30 kWp muss die Gebäudenutzung nachgewiesen werden.
- Der Erwerb erfolgt durch den Betreiber der Anlage (nicht durch Zwischenhändler).
Vereinfachung bei kleineren Anlagen: Bei Anlagen bis 30 kWp Spitzenleistung pro Einheit geht das Finanzamt automatisch davon aus, dass die Voraussetzungen erfüllt sind — es ist kein gesonderter Nachweis erforderlich. Alle unsere PV-Carport-Komplettsets liegen mit maximal 10,8 kWp deutlich unter dieser Grenze.
Welche Komponenten sind begünstigt?
Nach BMF-Schreiben vom 27.02.2023 fallen folgende wesentlichen Komponenten einer PV-Anlage unter den Nullsteuersatz:
- Photovoltaik-Module — Solarpaneele aller Art (mono-/polykristallin, bifazial)
- Wechselrichter — String- und Modulwechselrichter
- Montage- und Aufständerungssystem der PV-Module — Schienen, Klemmen, Befestigungselemente
- Solarkabel und elektrische Verbindungen der PV-Anlage
- Stromspeicher (Batteriesysteme), sofern sie vorrangig zur Speicherung des PV-Stroms dienen
- Energiemanagementsysteme und Smart-Meter-Gateways
- Funktionsrelevante Sensoren (z. B. Einspeisezähler, Datenlogger)
- Installation und Inbetriebnahme der vorgenannten Komponenten
Was ist nicht begünstigt?
Wichtig zu wissen — der Nullsteuersatz greift nicht bei:
- Reine Carport-Konstruktion ohne PV (Stahltragwerk, Pulverbeschichtung etc.) — diese unterliegt weiterhin dem regulären 19 % MwSt.
- Wallboxen / Ladestationen als Einzelprodukt (nur in bidirektionaler Integration mit einer PV-Anlage können sie begünstigt sein).
- Wartung und Reparatur bestehender PV-Anlagen.
- Versand- und Logistikkosten als eigenständige Leistung.
- Mietkauf-Verträge, die rechtlich als Finanzierung gelten.
So setzen wir es bei stromsparen24.de um
Bei unseren PV-Carport-Komplettsets weisen wir die Komponenten klar getrennt aus:
| Komponente | Steuersatz |
|---|---|
| Carport-Konstruktion (Stahltragwerk, Pulverbeschichtung, Befestigung am Boden) | 19 % MwSt |
| PV-Module (bifazial, je 450 W) | 0 % MwSt |
| PV-Montagesystem (Standard, K2-Wasserdicht optional) | 0 % MwSt |
| Wechselrichter (sofern im Set enthalten) | 0 % MwSt |
| Stromspeicher (optional) | 0 % MwSt |
Die in unserem Online-Shop ausgewiesenen Endpreise haben den Nullsteuersatz auf alle qualifizierten Komponenten bereits berücksichtigt. Die separate Ausweisung der Steuersätze finden Sie auf jeder Rechnung.
Vergleich: Was sparen Sie konkret?
Bei einem PV-Carport-Komplettset (1 Stellplatz) mit ca. 4.050 Wp ergibt sich folgende Beispielrechnung (Modell 01):
| Position | mit 19 % MwSt | mit 0 % MwSt |
|---|---|---|
| Carport-Konstruktion (Basis) | 4.308 € | 4.308 € |
| PV-Montagesystem (Standard) | 444 € | 359,64 € |
| 9 PV-Module (bifazial, 450 W) | 1.094,40 € | 886,46 € |
| Endpreis | 5.846,40 € | 5.554,10 € |
| Ihre Ersparnis durch Nullsteuersatz: | 292,30 € | |
Häufige Fragen
Muss ich als Kunde etwas tun, um den Nullsteuersatz zu erhalten?
Nein. Bei Anlagen bis 30 kWp werden die Voraussetzungen automatisch unterstellt — Sie müssen keinen Antrag stellen und keine Nachweise einreichen. Wir weisen den Steuersatz direkt auf der Rechnung korrekt aus.
Gilt das auch für Gewerbekunden?
Der Nullsteuersatz gilt unabhängig davon, ob die Anlage privat oder gewerblich genutzt wird — Voraussetzung ist die Installation auf einem Wohn-, Gewerbe- oder öffentlichen Gebäude bzw. in dessen Nähe. Für Gewerbekunden ändert sich allerdings der umsatzsteuerliche Vorsteuerabzug.
Was passiert, wenn ich die Anlage später erweitere?
Auch nachträglich gelieferte Komponenten zur Erweiterung einer bestehenden begrünstigten Anlage unterliegen weiterhin dem Nullsteuersatz, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
Was passiert bei einem Verkauf der Anlage?
Der Weiterverkauf einer gebrauchten PV-Anlage zwischen Privatpersonen unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Bei einem gewerblichen Verkauf gelten die regulären steuerlichen Regeln.
Rechtliche Grundlagen
- § 12 Abs. 3 UStG — Umsatzsteuergesetz, Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen
- BMF-Schreiben vom 27.02.2023 — Anwendungserlass zum Nullsteuersatz
- Jahressteuergesetz 2022 — Einführungsgesetz
- BMF-Schreiben vom 30.11.2023 — Ergänzungen und Klarstellungen
⚠️ Wichtiger Hinweis
Diese Informationen dienen der allgemeinen Aufklärung und stellen keine Steuerberatung dar. Für Ihren konkreten Einzelfall — insbesondere bei Anlagen über 30 kWp, gewerblicher Nutzung oder Sondersituationen — konsultieren Sie bitte Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt. Wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität und Richtigkeit der dargestellten steuerlichen Aspekte.
Stand: April 2026 · Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter [email protected].

